Für mehr Transparenz

Ein Blog fällt unter die sogenannten neuen Medien. Für diese gelten die E-Commerce-Richtlinie 2000/31/EG, das Telemediengesetz (TMG) und der Rundfunkstaatsvertrag (RStV). Gemäß § 6 TMG gibt in Abs. 1 Nr. 1 gilt ein klares Trennungsgebot zwischen Werbung und redaktionellen Inhalten.
§ 58 Abs. 1 RStV fordert zusätzlich, dass Werbung klar erkennbar und eindeutig getrennt von anderen Inhalten sein muss. Unterschwellige Techniken und Schleichwerbung sind nicht zulässig.

Die Kennzeichnung und Trennung von Werbung und redaktionellen Beiträgen auf Blogs ist also Pflicht, aber noch lange nicht Selbstverständlichkeit. Werbung kommt in vielen Blogs vor. Oft ist sie gut versteckt oder wird ungenügend bis gar nicht gekennzeichnet. Dabei kann das richtig teuer werden. Viele Blogs wurden schon abgemahnt.

Ab sofort sorge ich deshalb für mehr Transparenz auf diesem Blog und kennzeichne gesponserte Beiträge entsprechend mit dem Text Werbung. Und zwar gleich am Anfang des Artikels!

Zu schreiben, es sei ein Sponsored Post, reicht im deutschsprachigen Raum nicht aus. Wer dagegen verstößt, dem drohen Abmahnungen.

Bei diesen Beiträgen handelt es sich weiterhin um persönliche Beiträge, die aber durch ein Entgelt oder die Überlassung des vorgestellten Produktes gesponsert sind und somit Werbung enthalten. Dieses muss mit dem Hinweis „Werbung“ oder  „Anzeige“ korrekt gekennzeichnet sein. Die Beitrage enthalten dennoch meine persönlichen Worte und Gedanken und meine eigene Meinung, die durch das Sponsoring nicht beeinflusst wird.

Handelt es sich nicht um einen bezahlten Beitrag und liegt kein Auftrag oder eine Verpflichtung für den entsprechenden Artikel im Gegenzug einer Produktüberlassung, erhaltenen Dienstleistung oder anderweitigen, nicht entgeltlichen Gegenleistung vor, so genügt in der Regel auch ein deutlicher Hinweis im oder unter dem Text, der diese Überlassung entsprechend offen legt.

Sobald jedoch für den Artikel bezahlt wird oder ein wirtschaftlicher Einfluss erkennbar ist, muss der Beitrag bereits am Anfang als „Werbung“ oder „Anzeige“ gekennzeichnet werden.

Auch Affiliate-Links (in meinem Fall zu Amazon) sind Werbung und es reicht nicht aus, sie mit einem Sternchen zu kennzeichnen und dieses Sternchen am Ende des Beitrags mit „Affiliatelink“ zu erläutern. Hier sollte direkt hinter dem Link stehen, dass es sich Werbung handelt und auch dieser Beitrag muss als „Werbung“ oder „Anzeige“ gekennzeichnet sein.

Was ist das überhaupt, Affiliate Marketing?

Affiliate Marketing bezeichnet man auch als Empfehlungsmarketing oder Partnermarketing. Im Affiliate Marketing empfiehlt man via Newsletter, Webseite oder den sozialen Netzwerken anderen Menschen Produkte oder Dienstleistungen. Kauft jemand das empfohlene Produkt, erhält man für die erfolgreiche Weitervermittlung vom Produktverkäufer eine Provision – quasi als Dankeschön für die Empfehlung.

Für Euch, den Besucher/Käufer, ändert sich rein gar nichts. Es werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben. Der Preis des Produkts/der Dienstleistung bleibt exakt so also ob Ihr das Produkt/die Dienstleistung ohne Klick auf selbigen Link gemacht hättet.

Wenn ich bei Buchvorstellungen das Rezensionsexemplar kostenlos vom Verlag erhalten habe und als Gegenleistung die Buchvorstellung verfassen soll, ist das im Grunde genommen auch Werbung.  Da ist die Rechtsprechung bisher etwas gelassener, deshalb bleibe ich dabei, wie bisher auf die Überlassung des Buches hinzuweisen. Das gilt auch für kostenlos überlassene Produkte ohne erwartete Gegenleistung.

Transparente Werbung ist für alle besser.
Für meine Leser, weil Sie wissen, das Werbung (in welcher Form auch immer) enthalten ist.
Für mich, weil ich mich in einem rechtssicheren Raum bewege.

Ich schreibe grundsätzlich nur über Dinge, von denen ich überzeugt bin und die zu meinen Themen passen.
Und wenn mir, entgegen meiner vorherigen Erwartung, etwas nicht gefallen hat, wird man das im Artikel lesen können. Meine Meinung ist NICHT käuflich.